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Die VFI GmbH stellt sich vor

VFI Standort Wels
Thomas Sixt Food Fotograf in Wien

 

Die VFI GmbH ist in ihren Wurzeln ein Familienunternehmen in sechster Generation. An unseren Standorten in Wels und Ennsdorf bieten wir hochwertige und sichere Arbeitsplätze für 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Produktion, Qualitätssicherung, Entwicklung, Instandhaltung, Verwaltung und Management. Unsere Wertschöpfungskette beginnt mit der Beschaffung der Ölsaaten, teilweise aus eigener Landwirtschaft, über Pressung, Raffination, Produktkomposition und Abfüllung bis zur Lagerung der Produkte in unserem vollautomatischen Hochregallager von wo aus wir unsere Kunden just-in-time beliefern.

Wir investieren stetig in die nachhaltige Produktion und der Umweltschutz liegt uns am Herzen. Wir sind stolz auf unsere Standorte in Österreich, unsere Mitarbeiter und unsere regionalen Produkte.

Geschichte

Geschichte der VFI

Die Vereinigte Fettwarenindustrie in Wels ist ein Unternehmen der Familie Rauch. Die Wurzeln der Familie gehen zurück ins 18. Jahrhundert, als Anton Rauch in Tirol bereits eine Getreidemühle betrieb. 1945 begann die Familie in Innsbruck mit der Produktion von Speiseöl. Die Marke Kronenöl wurde eingeführt und entwickelte sich schnell zu einer landesweit bekannten Marke.

DER WEG ZUM ERFOLG

Die Entwicklung zum marktführenden Produzenten von Speiseölen und Speisefetten wurde in der Folge unter der Führung von DI Christian Rauch konsequent betrieben. Nach Zusammenschlüssen ist die Vereinigte Fettwarenindustrie (VFI) an ihrem heutigen Standort in Wels der leistungsfähigste Betrieb seiner Art in Österreich und weiterhin im Familienbesitz. Mit ihren hochwertigen Produkten wurde VFI für den Lebensmittelhandel, für das Gewerbe und die Industrie zu einem leistungsfähigen Partner.

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1995 bot neue Chancen für die VFI, vor allem im Export. Unter der Geschäftsführung von Alfred Lehner und Florian Rauch wurde der Standort Wels zügig modernisiert und ausgebaut. VFI entwickelte sich zu einem bedeutenden Lieferanten für pflanzliche Fette und Öle in Mitteleuropa.

Im Jahr 2004 wurde ein vollautomatisches Hochregallager mit 11.000 Palettenplätzen errichtet, um die von unseren Kunden regelmäßig gewünschten Produkte ständig unter optimalen Lagerbedingungen zur Verfügung zu halten.

Heute ist VFI mit einer breiten Produktpalette bei Speiseölen und Speisefetten klarer Marktführer in Österreich und nützt zunehmend die ideale Ausgangsposition, um die ausgezeichneten Produkte auch über die Grenzen hinaus zu verkaufen.

Meilensteine

Meilensteine des Unternehmens VFI

1809: Wurzeln des Unternehmens bis ins Jahr 1809 in Linz und Innsbruck

1912: Übersiedlung nach Wels

1972:  Gründung VFI mit Werken in Wels, Wien und Innsbruck

1996: EU Beitritt Österreichs – Ausbau des Standorts Wels, Stilllegung der Standorte Innsbruck und Wien

1998: Investition in neue, leistungsfähige Abfüllungslinien mit Flaschenblasmaschinen

2002: Olea beteiligt sich an der Ölfabrik “Bimal” in Bosnien/Herzegowina

2003: Die Errichtung des automatischen Hochregallagers für 11.000 Paletten Fertigware

2004 und 2006: Übernahme der starken Marken “Bona” und “Ceres” von Unilever Österreich

2009 – 2014: Modernisierung der Raffinerie für die Erzeugung höchster Ölqualität

2009: moderne Energieerzeugung mit Blockheizkraftwerk und Kraft-Wärme Kopplung

2012: Neubau des Betriebsgebäudes mit Tanklager, Lagerraum, Produktion, Labor, Kantine und Büro

2014: Start einer neuen Hochleistungs-Flaschenblasmaschine mit integrierter Ölabfüllung

2017: Eröffnung und Inbetriebnahme VFI Ölmühle Ennsdorf

2020: Vollautomatisches Presskuchenlager mit Kuchenverladung

2021: Übernahme der Flaschenabfüllung in Usti nad Labem (aussig an der Elbe), CZ

2022: Multipack Glasflaschenabfüllung- Bis zu drei Ölsoprten in einem Karton.

2023: Ölmühle Ennsdorf II mit Bioenergieversorgung der 2. Generation aus Abfällen deckt 80-100% des Strombedarfs der Ölmühle

Unternehmensphilosophie

VFI bekennt sich zu einem modernen Unternehmertum mit Verantwortung für ihre Mitarbeiter, die Umwelt und die sichere Versorgung ihrer Kunden. Wir sind überzeugt, dass nur stetige Verbesserung der eigenen Fähigkeiten in allen Bereichen zu nachhaltigem Erfolg führt. Unsere hoch motivierten Mitarbeiter sind die Basis des Erfolgs. Wir investieren stetig in ihre Weiterbildung sowie in modern ausgestattete, gesundheitsschonende Arbeitsplätze und bieten unseren Mitarbeitern familienfreundliche Arbeitszeitmodelle an.
 Nur aus einer intakten Umwelt können wir hochwertige Rohstoffe für unsere gesunden Lebensmittel gewinnen.

Deshalb investiert VFI kontinuierlich in die Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks. Wir haben den Energieverbrauch um ca. 30% und die Feinstaubemission um ca. 90% gesenkt und entwickeln  laufend neue Verpackungen, die immer weniger Material benötigen und zudem zu 100% recyclingfähig sind.

Als größter Ölproduzent des Landes stehen wir zu nachhaltiger, regionaler Produktion. Wir haben gemeinsam mit Landwirten ein Programm für garantiert österreichisches Rapsöl und Sonnenblumenöl ins Leben gerufen. Die Herkunft wird durch die AMA zertifiziert und das Rapsöl wird direkt von den Landwirten gepresst. In unserem Betrieb in Wels werden die Öle schonend raffiniert und abgepackt. So bleibt 100% der Wertschöpfung in Österreich! 
Konsumenten finden diese Öle aus nachhaltiger, 100% österreichischer Produktion im Lebensmittelhandel als „Kronenöl“ Rapsöl und „Osolio“ Sonnenblumenöl.

Zentral für unser Weltbild ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Lieferanten. Nur gemeinsam kommen wir zu wirtschaftlichem Erfolg und bieten so unseren Mitarbeitern auch in Zukunft gute und sichere Arbeitsplätze und den Konsumenten gesunde Lebensmittel.

Unser Qualitätsanspruch

Unsere heutige Position haben wir uns mit einer strikten Qualitätspolitik erarbeitet. Bei VFI bedeutet Qualität nicht nur hervorragende Produkte sondern auch eine ausgezeichnete Beziehung zu unseren Kunden auf jeder Ebene. Die optimale Kundenzufriedenheit soll dabei auf möglichst nachhaltige und umweltverträgliche Weise erreicht werden.

In kooperativer Zusammenarbeit mit unseren Vorlieferanten und mit modernsten Produktionsmitteln gewährleisten wir einerseits maximale Produktsicherheit und nehmen andererseits Rücksicht auf die Umwelt des am Stadtrand von Wels gelegenen Betriebes.

Um die hohen Ansprüche, die wir uns selbst stellen, zu erreichen, haben wir ein strenges Qualitätsmanagementsystem etabliert. Durch die Zertifizierung nach IFS (International Food Standard) mit regelmäßigen Audits stellen wir sicher, dass unser Qualitätsanspruch nicht nur erfüllt, sondern auch regelmäßig überprüft und angepasst wird.

Unsere Geschäftspolitik

Der Grundstein unseres Erfolges sind unsere hervorragenden Mitarbeiter. Sie identifizieren sich voll mit unseren Zielen, übernehmen Verantwortung und bringen die für ein dynamisches Unternehmen in einem sich schnell verändernden Marktumfeld notwendige Flexibilität mit. Sie verbinden Verantwortung für den Erfolg des eigenen Unternehmens mit Freundlichkeit und Verständnis für die Bedürfnisse unserer Partner.

Die Geschäftsführung ist sich ihrerseits der Verantwortung für die Mitarbeiter und ihre Familien bewusst. Sie bietet durch ihre auf kontinuierliche Rentabilität und nachhaltigen Erfolg bedachte Geschäftspolitik den vielen VFI Mitarbeitern hochwertige und sichere Arbeitsplätze in einem familiären Betriebsklima, bei fairer Entlohnung und guten Weiterbildungsmöglichkeiten.

Unsere Heimat ist Mitteleuropa. Hier wollen wir beweisen, dass wir mit Qualitätsprodukten, Liefersicherheit, Beratung und fairer Partnerschaft das beste Angebot für alle Anwender haben und so weitere zufriedene Kunden dazu gewinnen.

Umwelt

VFI ist sich der Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft bewusst. Wir bekennen uns deshalb zu einer umweltschonenden Wirtschaft mit möglichst geringem Verkehrsaufkommen und schonender Produktionsweise. Unser Energiesystem mit Kraft/Wärmekopplung führt zu einem stark reduzierten Energieeinsatz im gesamtem Produtionszyklus.

VFI ist Mitglied im ARA+ System. Sämtliche Verpackungen sind recyclingfähig und werden über die ARA nach der österreichischen Verpackungverordnung entpflichtet. ARA sorgt für eine effiziente Sammlung der gebrauchten Verpackungsstoffe.

Ara

Verhaltenskodex

Verhaltenskodex für Mitarbeiter, Lieferanten und Dienstleister der VFI GmbH

Bei VFI GmbH haben wir uns insbesondere für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld verpflichtet. Dies beinhaltet die Sicherheit am Arbeitsplatz, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, aber auch den fairen und respektvollen Umgang miteinander. Wir erwarten ein im gesetzlichen und ethischen Rahmen einwandfreies Verhalten von unseren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern als auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern und deren Mitarbeitern. VFI GmbH hat einen eigenen Sozialstandard entwickelt, der auf den Prinzipien von SMETA aufbaut. SMETA (SEDEX Member Ethical Trade Audits) ist ein für ethische Audits benutzter Standard. Das SMETA-Audit ist auf dem ETI-Kodex gegründet, der die Umwelt, Gesundheit und Arbeitssicherheit, Arbeitsethik und Arbeitsstandards einschließt. VFI GmbH verfolgt damit das Ziel, soziale Mindeststandards über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinaus zu verbessern und bindet die Einhaltung des folgenden „Code of Conduct“ als wesentliche Grundlage für die Geschäftsbeziehungen seiner Vertragspartner ein.

  1. Menschenwürde

    Würde des Menschen ist unantastbar und ist als elementare Voraussetzung des menschlichen Zusammenlebens zu achten und zu schützen.
  2. Einhaltung von Gesetzen

    Alle gültigen Gesetze und Verordnungen, industrielle Mindeststandards, Konventionen der ILO und der UN und alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten, wobei die zur Verwirklichung des Schutzzwecks am besten geeignete Regelung maßgeblich ist. Bestechung, Bestechlichkeit aber auch andere Formen der Korruption sind verboten.
  3. Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen

    Die Rechte der Beschäftigten zur Gründung oder zum Beitritt von Arbeitsorganisationen, sowie die Rechte zur Führung von Kollektivhandlungen nach Maßgabe der jeweiligen nationalen Gesetze und Vorschriften, als auch der ILO-Konventionen dürfen nicht eingeschränkt werden. Beschäftigte dürfen wegen der Wahrnehmung dieser Rechte nicht diskriminiert werden.
  4. Verbot der Diskriminierung

    Mitarbeiter dürfen keiner Diskriminierung bei der Einstellung, der Entlohnung, dem Zugang zu Fortbildungen, der Beförderung, der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, oder dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund ihres Geschlechts, Alter, Religion, Rasse, Geburt, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, politischer Mitgliedschaft oder Anschauung, sexueller Neigung, familiären Verpflichtungen oder Zivilstand ausgesetzt werden (ILO 100 und 111, BSCI).
  5. Arbeitsbedingungen und Vergütung

    Es bestehen schriftliche Arbeitsverträge. Die regelmäßige Höchstarbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mitarbeiter dürfen nicht regelmäßig mehr als 60 Stunden inkl. Überstunden pro Woche arbeiten. Die Arbeitszeiten dürfen auf keinen Fall gesetzlich festgelegte Limits überschreiten. Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens einen freien Tag nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen. Mehr Arbeitstage in Folge sind nur zulässig, wenn dies nach nationalem Recht und einer kollektivrechtlichen Regelung erlaubt ist. Die Löhne müssen regelmäßig und pünktlich ausbezahlt werden und müssen in ihrer Höhe der geleisteten Arbeit angemessen sein. Der Lohn und die Zusatzleistungen für eine normale Arbeitswoche müssen mindestens den gesetzlichen geforderten und den Standards der örtlichen Fertigungswirtschaft entsprechen und nicht nur die Grundbedürfnisse der Arbeiter und ihrer Familie decken, sondern auch frei verfügbares Einkommen gewähren. Vor Arbeitsantritt muss in leicht verständlicher Form über die Lohnhöhe und Einzelheiten der Lohnzahlungen pro Zahlungsperiode informiert werden. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahmen sind nicht zulässig (BSCI).
  6. Verbot von Kinderarbeit

    Kinderarbeit ist verboten. Das Mindestalter für Angestellte muss in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzgebungen sein, darf aber auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen (ILO 138).
  7. Besonderer Schutz für jugendliche Arbeitnehmer

    Jugendliche Arbeitnehmer benötigen besonderen Schutz damit die Arbeitsbedingungen nicht ihre Gesundheit, ihre Sicherheit, ihre Moral und ihre Entwicklung gefährden. Deshalb müssen alle nationalen rechtlichen Regelungen eingehalten werden sowie spezielle Risikoanalysen für den Schutz der Jugendlichen durchgeführt und der Zugang zu Schulungsprogrammen gewährt werden. Heranwachsende gemäß des internationalen Standards SA 8000 die mindestens 15 und noch 18 Jahre alt sind, dürfen nur außerhalb der Schulzeit beschäftigt werden. Unter keinen Umständen darf die Arbeitszeit 8 Stunden und die täglich insgesamt in der Schule, bei der Arbeit und mit dem Transport verbrachte Zeit 10 Stunden überschreiten. Heranwachsende dürfen keine Nachtarbeit verrichten.
  8. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

    Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sollen gefördert werden. Lieferanten und deren Zulieferer müssen die gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem sie tätig sind, einhalten. Mitarbeiter sollen keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Umständen ausgesetzt werden, die ihre Gesundheit gefährden. Das Personal soll regelmäßig bezüglich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geschult werden. Wir pflegen eine offene und kommunikative Fehlerkultur d.h. Jeder auftretende Fehler und jede gefährliche Situation sollen von unseren Mitarbeitern gemeldet werden. Wir sichern eine neutrale und schnelle Bearbeitung der gemeldeten Informationen zu. Repressalien aufgrund gemeldeter Fehler wird es weder für die meldende Person als auch für weitere betroffene Personen geben.
  9. Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit und Disziplinarmaßnahmen

    Der Lieferant darf keinen Gebrauch von Zwangs-, Gefängnis- oder sonstiger unfreiwilliger Arbeit machen, zum Beispiel erwirkt durch die Hinterlegung einer Kaution oder der Zurückhaltung von Ausweispapieren oder anderer persönlicher Wertgegenstände von Arbeitnehmern zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Es dürfen weder Häftlinge noch Militärangehörige eingesetzt werden. Die Anwendung von körperlichen Strafen, sowie psychischer oder physischer Nötigung und verbalen Beschimpfungen ist verboten (BSCI). Lohnzahlungen dürfen nicht regelmäßig länger als einen Monat verzögert werden. Mitarbeiter mit Zeitverträgen dürfen nicht gegen ihren Willen gezwungen werden über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus weiterzuarbeiten. Werden Zeitarbeiter über Agenturen beschäftigt, müssen alle gesetzlichen oder vertraglichen Gebühren / Honorare an die Agentur gezahlt werden. Kredite / Vorschüsse des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dürfen drei Monatsgehälter nicht überschreiten.
  10. Umwelt und Sicherheitsfragen

    Das Unternehmen bewertet die durch seine Tätigkeit verursachten Umweltauswirkungen und ergreift erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, oder Reduzierung von Umweltbelastungen. Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen, sowie deren Entsorgung, als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen oder über diese hinausgehen.
  11. Managementsysteme

    Der Lieferant legt eine Politik der sozialen Verantwortung fest und setzt diese um. Ferner führt er eine in sämtlichen Geschäftsbereichen zu befolgende Antibestechungs- und Antikorruptionspolitik ein. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die korrekte Umsetzung und fortwährende Verbesserung der Umsetzung des Verhaltenscodex. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit unangekündigte Inspektionen durchzuführen. Diese Inspektionen können auch von unabhängigen Dritten durchgeführt werden.

 

Wird der Verhaltenskodex nicht eingehalten, führt dies zum Abbruch der entsprechenden Geschäftsbeziehung.