Hinweisgeberschutzgesetz

Auf Grundlage der EU-Hinweisgeber-Richtlinie und des neu erlassenen österreichischen Hinweisgeber*innenschutzgesetzes muss in unserem Unternehmen aufgrund unserer Unternehmensgröße ein so genanntes Hinweisgebersystem eingerichtet werden. Das gesetzliche Ziel des Hinweisgebersystems besteht darin, Vorkehrungen gegen allfällige Wirtschaftskriminalität zu treffen, indem Hinweisgeber*innen die jederzeitige Möglichkeit zur Meldung von wirtschaftskriminellen Handlungen an eine objektive Meldestelle eingeräumt wird.

Bitte rechnen Sie 3 plus 6.